Donnerstag, 25. November 2010

Todesstrafe in Deutschland - Es gibt sie doch schon!

Aus aktuellem Anlass (Naja, so aktuell auch nicht mehr. Seit die Nordkoreaner rumspinnen, ist der Doppelmord von Bodenfelde in die Panorama-Spalte von Spiegel online gerutscht) und angesichts der verständlichen Entrüstung der Bürger wird dem Ruf nach Todesstrafe in Deutschland nun auch in diesem Blog Raum gegeben.
Wie vielleicht einige von euch wissen, gibt es in der aktuell gültigen Hessischen Landesverfassung immer noch die Todesstrafe. Nachzulesen in Artikel 21. Der Bequemlichkeit halber einfach eingebettet in diesen Post. Man fragt sich manchmal ernsthaft, ob der Weißwurst-Äquator nicht schon südlich von Göttingen beginnt, wenn diese Spaten es nicht schaffen 64 Jahre lang diesen Anachronismus zu beseitigen. 
Aber vielleicht ist das ja gewollt. Hier die Verschwörungstheorie: Im Verteidigungsfall wird unter einem Vorwand Artikel 31 GG "Bundesrecht bricht Landesrecht" einfach abgeschafft und Hessen ist damit als einziges Bundesland berechtigt Menschen hinzurichten. Nebenbei gehört weder Artikel 31 GG noch Artikel 102 GG "Die Todesstrafe ist abgeschafft" zum unabänderlichen Grundrechtskatalog.




und sonst so?

Naja, in Wahrheit brauchte ich nur einen Vorwand, um kickass-mäßig zu demonstrieren das ich einen Weg gefunden habe um Dokumente jeder Art und jeden Formats einzubetten. Man beachte auch den megacoolen, handgefertigten Kalender für das Blog-Archiv in der Seitenleiste.

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