Freitag, 13. Mai 2011

Schadenfreude

Auf diesen Tag hatte ich gewartet. Ja, ich hatte mir zu diesem Anlass extra eine Falsche Chianti besorgt und eine viel zu teure Zigarre (meine erste seit Jahren).  Es war mir klar, das mich an diesem Tag ein Gefühl tiefer Genugtuung durchströmen würde, und das wollte ich stilvoll genießen. Dazu gehört nunmal Wein, Zigarren , ein tiefer Ohrensessel und vielleicht verspielter Jazz im Hintergrund. Leider konnte ich nicht alle obigen Zutaten beschaffen (ein Ohrensessel war nicht aufzutreiben) aber dennoch gab ich mich mit Genuß einem Gefühl hin, das in den meisten Gesellschaftssystemen geächtet ist:

Scha·den·freu·de
noun, often capitalized \ˈshä-dən-ˌfrȯi-də\; German pronunciation: [ˈʃaːdənˌfʁɔʏdə]) is pleasure derived from the misfortunes of others. Origin: German, from Schaden damage + Freude joy. First Known Use: 1852

Zu diesem Anlass nahm ich mir sogar die Zeit eine Szene aus der Fernsehserie Boston Legal bei Youtube hochzuladen, die das Konzept dieser Gemütslage sehr treffend beschreibt.





Grund dieser Stimmung war, natürlich, die Veröffentlichung des "Berichts an die Hochschulleitung der Universität Bayreuth aus Anlass der Untersuchung des Verdachts wissenschaftlichen Fehlverhaltens von Herrn Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg". Die Lektüre der 42 Seiten möchte ich meinem vielbeschäftigen Publikum ersparen, deswegen hier nur die Highlights.

Nach eingehender Würdigung der gegen seine Dissertationsschrift erhobenen Vorwürfe stellt die Kommission fest, dass Herr Frhr. zu Guttenberg die Standards guter wissenschaftlicher Praxis evident grob verletzt und hierbei vorsätzlich getäuscht hat.

Herr Frhr. zu Guttenberg hat auch vorsätzlich gehandelt, also die Falschangaben bewusst getätigt bzw. sich die Autorschaft „angemaßt“, was bewusstes Vorgehen voraussetzt.

Wenn, wie hier, feststeht, dass jemand fremde, also nicht von ihm stammende Texte in einem kaum vorstellbaren Ausmaß „in allen Einzelheiten einschließlich der Interpunktion“ ohne Kennzeichnung der Autorenschaft anderer übernommen hat, dann deutet bereits dieser Umstand auf bewusstes Vorgehen hin.

Die Anzahl der einzelnen Plagiate und der Umstand, dass von anderen Autoren stammende
Werke (ohne deren Namen hinreichend präzise oder überhaupt zu nennen) immer wieder,
teilweise nur minimal geändert, verwendet wurden – dies lässt sich besonders gut an den
übernommenen Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages
nachvollziehen –, lassen nur den Schluss auf vorsätzliches Handeln von Herrn Frhr. zu
Guttenberg zu.

Die Kommission vermag nicht nachzuvollziehen, dass jemand, der über Jahre Quellen für seine Dissertation bearbeitet, derart in einen Zustand der Dauervergesslichkeit gerät, dass ihm die allerorten in seiner Arbeit nachweisbaren Falschangaben vollständig aus dem Bewusstsein geraten.

Wer jahrelang
akzeptiert, dass er Sorgfaltsstandards nicht einhält, handelt nicht fahrlässig, sondern vorsätzlich,
weil er die Sorgfaltswidrigkeit zum bewussten Arbeitsstil erhebt.

Dafür, dass es sich um bewusste Falschangaben handelt, also vorsätzliches wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt, spricht schließlich aus Sicht der Kommission die ehrenwörtliche Erklärung, die Herr Frhr. zu Guttenberg in seinem Antrag über die Zulassung zur Promotion abgegeben hat.

Nach alledem steht für die Kommission ein vorsätzliches wissenschaftliches Fehlverhalten von Herrn Frhr. zu Guttenberg außer Frage.

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Ab hier wurde dann mein Post von Blogger gefressen. Sehr bedauerlich, aber ich schreibe ihn jetzt nicht nocheinmal