Wir werden uns von den acht Arschlöchern in Karlsruhe nicht unsere Ostpolitik kaputt machen lassen!
Ob dieses Zitat nun Horst Ehmke oder Herbert Wehner zugeschrieben werden muss, konnte ich nicht eindeutig klären, auf jeden Fall ist es über 40 Jahre alt.
Wenn mir langweilig ist, lese ich zum Spass alte Verfassungsgerichtsurteile. Ja, das ist snobistisch und elitär und insgesamt eine etwas seltsame Übung, aber ich bin schon so manches Mal auf eine Perle der Jurisprudenz gestoßen. So auch dieses Wochenende.
Der Staatsgewalt wurde ja nicht erst seit dem Münchener NSU-Prozess vorgeworfen auf dem rechten Auge blind zu sein und sich eher um Linksradikale zu kümmern. Das mag stimmen oder auch nicht, aber seit dem RAF-Terror zeigt sich ein Reflex es beim linken Gedankengut dann doch bitte immer ganz besonders genau zu nehmen.
So auch im September 1997, als in Berlin-Kreuzberg eine angemeldete Versammlung unter dem Motto "Freiheit für Ulli" stattfand. Ulrich L. wurde inhaftiert, weil er in der Öffentlichkeit das Lied "Deutschland muss sterben" der Hamburger Punkrock-Gruppe "Slime" abspielte.
Jeder Linke kennt das Lied. In studentischen Kreisen wurde es immer gerne und oft abgespielt, meistens zu fortgeschrittener Stunde im süßlichen Cannabis-Rauch, wenn man mit der Welt im Einklang und die politische Gesinnung durch eine Castor-Demo am Nachmittag gefestigt war.
Für alle anderen, hier noch einmal der Liedbeitrag:
Während also die Demo für Uli (50 Leute waren gekommen) seinen Lauf nahm kam es wie es kommen musste: Gegen Ende der Veranstaltung wurde das Lied in die Musikanlage eingelegt und über Lautsprecher zum Vortrage gebracht.
Das fand die Berliner Polizei nicht so gut, erstattete Anzeige und das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den Veranstalter wegen einer Straftat nach § 90 a StGB zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 25 DM. Er habe durch Abspielen des Liedes bei einer Versammlung die Bundesrepublik Deutschland beschimpft und böswillig verächtlich gemacht.
Als rechtsstaatlich verfasste Demokratie sei die Bundesrepublik Deutschland in ihrem von der inneren Zustimmung ihrer Bürger abhängigen Bestand auf ein Mindestmaß an Achtung dieser Bürger ihr gegenüber angewiesen, auch um die Grundrechtsausübung und damit die Kunstfreiheit selbst wirksam gewährleisten zu können, hiess es in der Urteilsbegründung.
Und wie das eben in Deutschland so ist, wenn sich der Bürger im Recht fühlt, ging der Verurteilte durch alle Instanzen. Landgericht Berlin - Urteil bestätigt! Kammergericht Berlin - Urteil bestätigt!
Das kann doch nicht sein, das man hier kein Recht bekommt in diesem Schweinesystem! Also, letzte Hoffnung Karlsruhe!
Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.
Und siehe da, die zweite Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts sah die Sache ganz anders, aber so richtig. Nicht nur geben sie dem Beschwerdeführer mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole, § 90 a StGB recht. Sein Grundrecht auf Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG wurde verletzt.
Nein, in der Urteilsbegründung drucken sie den Volltext des Liedes auch noch ab.
Linksradikales Liedgut in einem Verfassungsgerichtsurteil! Da musste ich schon ziemlich grinsen.
Damit nicht genug: Um es Amts-, Land- und Kammergericht noch mal so richtig reinzureiben, beschäftigen sich weite Teile des Urteils nicht nur mit Rechtsfragen, sondern mit weitläufigen Textinterpretationen, Rezensionen, geschichtlichen Einordnungen und Vergleichstexten. Insgesamt in einem ziemlich prosaischen Stil. Den Höhepunkt bildet als Vergleichstext das Gedicht "Die schlesischen Weber" von Heinrich Heine, das ebenfalls im Volltext abgedruckt ist. Hier nochmal für diejenigen zur Erinnerung, deren humanistische Bildung im Facebook-Zeitalter gelitten hat:
Sie sitzen am Webstuhl und fletschen die Zähne:
"Deutschland, wir weben dein Leichentuch,
Wir weben hinein den dreifachen Fluch -
Wir weben, wir weben!
Ein Fluch dem Gotte, zu dem wir gebeten
In Winterskälte und Hungersnöten;
Wir haben vergebens gehofft und geharrt,
Er hat uns geäfft, gefoppt und genarrt -
Wir weben, wir weben!
Ein Fluch dem König, dem König der Reichen,
Den unser Elend nicht konnte erweichen,
Der den letzten Groschen von uns erpreßt
Und uns wie Hunde erschießen läßt -
Wir weben, wir weben!
Ein Fluch dem falschen Vaterlande,
Wo nur gedeihen Schmach und Schande,
Wo jede Blume früh geknickt,
Wo Fäulnis und Moder den Wurm erquickt -
Wir weben, wir weben!
Das Schiffchen fliegt, der Webstuhl kracht,
Wir weben emsig Tag und Nacht -
Altdeutschland, wir weben dein Leichentuch,
Wir weben hinein den dreifachen Fluch -
Wir weben, wir weben!"
Ich weiss nicht, ob eine juristische Ohrfeige schallender ausfallen kann, aber in der Berliner Justiz halten sie die Richter in Karlsruhe bestimmt für Arschlöcher.
>> Hier << noch einmal das Urteil zum selber nachlesen.
















